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e-Rechnung - Die Übergangsregelung und die Ausnahmen



Zeitplan der Übergangangsregelung

Infografik Zeitplan der Übergangangsregelung   

Noch Zeit zum Umstellen? Die e-Rechnung wird Pflicht, aber es gibt noch Übergangsregelungen und Ausnahmen. Erfahre, welche Fristen für dich als Kleinunternehmer gelten und wie du die Zeit bis 2028 optimal nutzen kannst.

Der Überblick


Die Einführung der elektronischen Rechnung (e-Rechnung) in Deutschland bringt für viele Unternehmen eine Reihe von Anpassungen mit sich. Um den Unternehmen eine angemessene Umstellungszeit zu gewähren, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgelegt.

Was sind die wichtigsten Übergangsregelungen?


Empfangspflicht

  • Bis Ende 2024:
    Keine Änderungen der aktuellen Regelungen
  • Ab 1.1.2025:
    Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsregelung.

Ausstellungspflicht

Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Bis Ende 2026:
    Es können weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in anderen Formaten (z.B. PDF) ausgestellt werden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Bis Ende 2027:
    Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro können ebenfalls noch Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden.
  • EDI-Verfahren:
    Bis Ende 2027 können Unternehmen auch Rechnungen im EDI-Format (Electronic Data Interchange) versenden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 1.1.2028
    Es gilt dann für alle Unternehmen die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem strukturierten Format.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • B2C-Geschäfte: Rechnungen an private Endverbraucher (B2C) sind von der e-Rechnungspflicht weiterhin ausgenommen.
  • Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze (250 Eur) sind ebenfalls von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit.
  • Nicht-inländische Umsätze: Für Umsätze mit Unternehmen im Ausland gelten in der Regel andere Regelungen.


Wichtig: Die genauen Regelungen können komplex sein und sich im Detail ändern. Es empfiehlt sich daher, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.

Zusammenfassend: Die e-Rechnung wird in Deutschland zur Pflicht, aber es gibt noch einige Jahre Zeit für die Umstellung. Unternehmen sollten die Übergangsregelungen nutzen, um sich Schritt für Schritt auf die neue Regelung vorzubereiten.